Rückstauschutz

Der Rückstauschutz fürs Untergeschoss beugt Überflutung sinnvoll vor und schützt wertvolles Hab und Gut.

„Ein hoch aktuelles Thema, wie wir im vergangenen Jahr erleben mussten“, weiß Hannes Baur, Hauptabteilungsleiter für Abwasserentsorgung bei den Aalener Stadtwerken und Sachgebietsleiter Stadtentwässerung beim städtischen Tiefbauamt aus leidvoller Erfahrung. Man befasst sich mit dem „worst case“ jedoch vielfach leider erst, wenn es zu spät ist. In den vergangenen Jahren wurde überdeutlich, wie wichtig Vorbeugung vor Überflutung ist. Ungewöhnliche Wassermengen führten nach massivem Starkregen zu Rückstau in der Kanalisation, vielfach bis zur Straßenoberfläche, so dass das Wasser aus den Kanalschächten förmlich herausquoll. In zahlreichen Häusern ohne Rückstausicherung liefen Kellerräume voll, selbst in Häusern, die bislang von einem Rückstau verschont geblieben waren. Auch die Straßenabläufe schafften die Regenmassen nicht, das Wasser floss oberflächig ab und sammelte sich in Unterführungen und Geländesenken und gelangte in angrenzende Garagen und Gebäude. Ungemach, Ärger und entstehende Kosten für nicht wenige Anlieger, die binnen kurzer Zeit mehrfach vom Starkregen-Ereignis betroffen waren.

Rückstausicherung ist oberste Richtschnur

Es gibt im Wesentlichen zwei verschiedene Möglichkeiten, um Rückstau zu vermeiden. Die Rückstausicherung als Rückstauverschluss in Form einer Klappe oder eines Schwimmers funktioniert wie ein Ventil, durch das Wasser nur in eine Richtung problemlos hindurchfließen kann. Wenn das Wasser jedoch von der anderen Seite, also vom Straßenkanal kommt, dann sorgt sie dafür, dass kein Wasser eindringt.

Die Rückstausicherung wird meist kombiniert mit einem Bodenablauf in den Fußboden eingebaut. Sie hat jedoch einen Nachteil, der beachtet werden muss. Durch den Verschluss der Abflussöffnung kann im Rückstaufall kein Abwasser abgeleitet werden. Somit ist eine Rückstausicherung dann ungeeignet, wenn sich eine Toilette oder ein Waschbecken im Untergeschoss befinden.

Für diesen Fall bietet sich eine Alternative an, die Abwasserhebeanlage. Mit ihr kann im Rückstaufall jederzeit Abwasser ins öffentliche Kanalnetz eingeleitet werden. Aus Richtung des Kanals kann rückstauendes Abwasser durch die Rückstauschleife nicht ins Untergeschoss gelangen. Der Experte der Stadtwerke weist darauf hin, dass bei beiden Arten der Rückstausicherung „entscheidend ist, die Anlage regelmäßig zu warten.“ Sinnvoll sei eine Überprüfung im Halbjahres-Turnus. Was viele auch nicht wissen: Rückstauschutz ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Verantwortung liegt beim Grundstückseigentümer.

Die Zuständigkeit für die Rückstausicherung ist in der Abwassersatzung und in der DIN EN 12056 geregelt. Demzufolge hat ein Hausbesitzer mit Rückstau zu rechnen und sich davor zu schützen. Sanitärinstallateure sind die richtigen Ansprechpartner für Beratung und Einbau einer Rückstausicherung.


Kellerüberflutungen vorbeugen

Um die Investitionen und damit die Abwassergebühren niedrig zu halten, werden bei der Dimensionierung der öffentlichen Abwasserkanäle nur Regenfälle bis zu einer gewissen Stärke angesetzt. Man spricht vom „Bemessungsregen.“ Diese Niederschläge werden vom Kanalnetz in der Regel ohne Rückstaugefahr abgeleitet. Bei stärkerem Regen steigt der Wasserstand im Kanalnetz an. Betroffen davon sind jene Räume, die unterhalb der Straßenoberkante liegen. Als Folge wird das Abwasser durch die Rohre zurück in die Keller und Wohnräume gedrückt. Kellerüberflutungen müssen nicht sein.

Um eine Überflutung zu verhindern, muss ein Rückstauschutz vorgesehen sein. Wer keine Räume unter Straßenniveau besitzt, braucht sich keine Gedanken über einen Rückstau zu machen. Wenn ein Rückstau aufgetreten ist, sollte eine Meldung ans Tiefbauamt erfolgen, weil hieraus eventuell wichtige Rückschlüsse für die Bemessung des Kanalnetzes gezogen werden können. 


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